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   RG, 24.04.1909 - Beschw.-Rep. V. 61/09   

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RG, 24.04.1909 - Beschw.-Rep. V. 61/09 (https://dejure.org/1909,76)
RG, Entscheidung vom 24.04.1909 - Beschw.-Rep. V. 61/09 (https://dejure.org/1909,76)
RG, Entscheidung vom 24. April 1909 - Beschw.-Rep. V. 61/09 (https://dejure.org/1909,76)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 38
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.06.2007 - IX ZR 219/05

    Rechtsfolgen der Eintragung eines Verfügungsverbots zu Gunsteneines

    3. Die Eintragung einer Zwangshypothek an rangbereiter Stelle wird durch ein eingetragenes richterliches Verfügungsverbot gegen den Grundstückseigentümer nicht gehindert; es bewirkt keine Grundbuchsperre (Motive BGB III S. 219 f; RGZ 71, 38, 40; 105, 71, 76; OLG Stuttgart WM 1985, 1371; Raebel aaO Teil 5 Rn. 186).
  • BGH, 19.12.2019 - V ZB 145/18

    Ansehen der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungseigentum oder

    Der durch ein relatives Veräußerungsverbot Betroffene verliert auch nicht seine Verfügungsbefugnis (vgl. Motive III S. 219; Senat, Beschluss vom 13. Januar 1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 359; RGZ 71, 38, 40; 105, 71, 76; Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl., §§ 135, 136 Rn. 6; Becker, ZfIR 2019, 253, 255).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2010 - 11 Wx 60/09

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbuchmäßiger Nachweis der Zustimmung der Depotbank

    a) Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 24. April 1909 (RGZ 71, 38) belegt ein Nachweiserfordernis nicht.
  • LG Konstanz, 02.09.1977 - 1 T 169/77
    Da das Veräußerungsverbot des § 135 BGB keine Grundbuchsperre bewirkt (RGZ 71, 38), ist das Grundbuchamt zunächst nicht gehindert, auch bei einer verbotswidrigen Verfügung den Erwerber als Eigentümer einzutragen.
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