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RG, 24.04.1909 - Beschw.-Rep. V. 61/09 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Papierfundstellen
- RGZ 71, 38
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 14.06.2007 - IX ZR 219/05
Rechtsfolgen der Eintragung eines Verfügungsverbots zu Gunsteneines …
3. Die Eintragung einer Zwangshypothek an rangbereiter Stelle wird durch ein eingetragenes richterliches Verfügungsverbot gegen den Grundstückseigentümer nicht gehindert; es bewirkt keine Grundbuchsperre (Motive BGB III S. 219 f; RGZ 71, 38, 40; 105, 71, 76; OLG Stuttgart WM 1985, 1371;… Raebel aaO Teil 5 Rn. 186). - BGH, 19.12.2019 - V ZB 145/18
Ansehen der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungseigentum oder …
Der durch ein relatives Veräußerungsverbot Betroffene verliert auch nicht seine Verfügungsbefugnis (vgl. Motive III S. 219; Senat, Beschluss vom 13. Januar 1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 359; RGZ 71, 38, 40; 105, 71, 76;… Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl., §§ 135, 136 Rn. 6; Becker, ZfIR 2019, 253, 255). - OLG Karlsruhe, 12.01.2010 - 11 Wx 60/09
Grundbuchverfahrensrecht: Grundbuchmäßiger Nachweis der Zustimmung der Depotbank …
a) Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 24. April 1909 (RGZ 71, 38) belegt ein Nachweiserfordernis nicht. - LG Konstanz, 02.09.1977 - 1 T 169/77 Da das Veräußerungsverbot des § 135 BGB keine Grundbuchsperre bewirkt (RGZ 71, 38), ist das Grundbuchamt zunächst nicht gehindert, auch bei einer verbotswidrigen Verfügung den Erwerber als Eigentümer einzutragen.